Anwaltsvergütung

Vergütungsvereinbarung oder RVG

Die anwaltliche Vergütung ergibt sich entweder aus einer Vergütungsvereinbarung oder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Besteht keine Vergütungsvereinbarung, so werden die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG abgerechnet. Die gesetzlichen Gebühren richten sich im Regelfall nach dem sogenannten Gegenstandswert, also nach dem Interesse des Mandanten und nach dem Aufwand.

 

Bei einer Vergütungsvereinbarung sind die Regelungen der §§ 49b BRAO, 3a ff. RVG zu beachten. Es ist nicht zulässig, die gesetzlichen Gebühren in gerichtlichen Verfahren durch Vereinbarungen zu unterschreiten. Die Vereinbarung einer höheren Vergütung als der gesetzlichen ist dagegen möglich.

 

 

Erstberatung

Sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, beträgt die anwaltliche Gebühr für einen Verbraucher für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190,- € zzgl. MwSt. und ggf. zzgl. Auslagenpauschale. Darüber hinausgehender Beratungsbedarf ist nicht von einer Erstberatung umfasst.

 

Gerne informieren wir Sie vorab über die für Ihre Rechtssache anfallenden anwaltlichen Gebühren. Vereinbaren Sie einen Termin, rufen uns an unter 0771/17 353 17-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Kontakt

Anwaltskanzlei

Caroline Stier

Karlstr. 44a

78166 Donaueschingen

Tel. 0771/17 353 17-0
Fax 0771/17 353 17-1
Mobil 0176/608 238 75
info@kanzleistier.de
Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwältin Caroline Stier