Im Internet findet man zahlreiche Angebote zur sogenannten Online-Scheidung. Viele Kanzleien aus ganz Deutschland vermitteln den Eindruck, dass dieses Verfahren besonders einfach, schnell und günstig sei. Tatsächlich jedoch gibt es keine „Online-Scheidung“ im rechtlichen Sinne.
Eine Scheidung ist in Deutschland nur durch einen gerichtlichen Beschluss eines Familiengerichts möglich. Das bedeutet: Es muss immer ein Antrag auf Scheidung gestellt werden – und das geht nur durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt. Auch wenn manche Kanzleien mit „Online-Scheidung“ werben, ändert sich daran nichts.
Was in solchen Fällen als „online“ bezeichnet wird, ist meist nur der erste Kontakt mit der Kanzlei: Die notwendigen Angaben werden per Online-Formular, E-Mail oder Telefon übermittelt. Der persönliche Besuch in der Kanzlei entfällt – mehr aber auch nicht. Das ist übrigens auch bei mir möglich: Sie müssen nicht persönlich vorbeikommen, wenn Sie das nicht möchten. Alle nötigen Unterlagen sende ich Ihnen gerne zu.
Die Vorstellung, eine „Online-Scheidung“ sei günstiger, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem Gerichtskostengesetz – bundesweit einheitlich. Eine „günstigere“ Abrechnung ist nicht zulässig, denn bei gerichtlichen Verfahren darf keine Unter- oder Pauschalvergütung vereinbart werden.
Hinzu kommt: Findet der Scheidungstermin beim zuständigen Familiengericht statt, dann muss in der Regel eine/ein Rechtsanwältin/Rechtsanwalt vor Ort erscheinen. Wird der Antrag von einer/m Rechtsanwältin/Rechtsanwalt aus einer weit entfernten Stadt gestellt, wird oft eine/ein Kollegin/Kollege vor Ort beauftragt, um den Termin wahrzunehmen – und das verursacht zusätzliche Kosten. Diese werden Mandantinnen und Mandanten oft nicht transparent erklärt.
Mehr zu den voraussichtlichen Kosten einer einvernehmlichen Scheidung finden Sie auf der Seite Kosten - mit konkretem Beispiel.
Auch wenn Sie nicht persönlich in die Kanzlei kommen möchten: Ich biete Ihnen denselben digitalen Komfort wie viele Online-Kanzleien. Sie können mir einfach eine E-Mail schreiben oder das Kontaktformular nutzen und erhalten alle Formulare, die für Ihre Scheidung nötig sind, ganz bequem per E-Mail oder Post. Natürlich stehe ich Ihnen telefonisch für alle Fragen zur Verfügung.
Wenn Sie sich für mich als Anwalt vor Ort entscheiden, haben Sie alles aus einer Hand. Ich kenne Ihren Fall von Anfang an und begleite Sie persönlich durch das gesamte Verfahren – ohne dass ein fremder, oft nicht vorbereiteter Terminvertreter den Scheidungstermin für eine auswärtige Kanzlei übernimmt. Das sorgt für Klarheit, Verlässlichkeit und Vertrauen.
Wenn Sie möchten, begleite ich Sie transparent und zuverlässig durch das gesamte Scheidungsverfahren – ohne versteckte Zusatzkosten und mit klarem Überblick über den Ablauf und die Kosten.
Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular – ich melde mich umgehend bei Ihnen.
Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht in Donaueschingen: Die Kanzlei Stier berät Sie persönlich und diskret bei
Scheidung, Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Nachfolgeregelung, Testament und vielem mehr.
Ich betreue Mandate aus Villingen-Schwenningen, Bräunlingen, Hüfingen, Bad Dürrheim, Geisingen, Tuttlingen, Rottweil, Singen, dem gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis sowie überregional –
zuverlässig und auf Wunsch vollständig digital.